01.04.2016 – Im Dezember 2015 veröffentlichte der Bundesrat den Entwurf zur Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG). Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens äusserten sich auch IFPI Schweiz und seine Mitglieder.
Grundsätzlich begrüsst der Verband der Schweizer Musiklabels die Aufnahme des Konsenses der breit abgestützten Arbeitsgruppe Urheberrecht (AGUR12) in die Vorlage.
Die Vorschläge im Bereich der angestrebten Verbesserung des Rechtsschutzes sind grundsätzlich richtig, weisen aber über weite Strecken Mängel auf. Diese und weitere Mängel der Vorlage gilt es zu beheben.
Die im Vorentwurf vorgeschlagenen Massnahmen zum Ausbau der staatlichen Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften sind eine Bevormundung der Rechtsinhaber, verfassungsmässig fragwürdig und deshalb abzulehnen. Im Gegenteil sollte eine Modernisierung und Liberalisierung der Kollektivverwertung angestrebt werden, indem etwa die unflexiblen und überholten Regeln zur Berechnung der Vergütungen beseitigt werden.
Ebenfalls abzulehnen ist der Vorschlag zur weitgehenden Abschaffung der Leerträgervergütung. Hier gibt es für den Gesetzgeber keinen realen Grund um tätig zu werden; zudem ist der Vorschlag einseitig zulasten der Kulturschaffenden ausgestaltet.
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